I. Geltungsbereich
Für alle Verträge mit unseren Kunden gelten ausschließlich unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen (fortan auch AGB).
Entgegenstehende oder von unseren AGB abweichende Bedingungen des Kunden erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ausdrücklich ihrer Geltung zugestimmt.
Unsere AGB gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren AGB abweichenden Bedingungen des Kunden die Lieferung vorbehaltlos ausführen.
II. Angebot, Vertragsschluss und Angebotsunterlagen
1. Angebote auf unserer Internetseite stellen eine unverbindliche Aufforderung an den Kunden dar, Waren zu bestellen. Wir sind berechtigt, eine Bestellung des Kunden innerhalb von 7 Tagen nach Zugang bei uns anzunehmen.
2. Serienmäßig hergestellte Möbel werden nach Muster verkauft.
3. Es besteht kein Anspruch auf Lieferung der Ausstellungsstücke, es sei denn, dies wurde mit dem Kunden ausdrücklich vereinbart.
Abweichungen in Struktur und Farbe gegenüber dem Ausstellungsstück bleiben vorbehalten, soweit diese in der Natur der verwendeten Materialien liegen und handelsüblich sind.
4. Wir können vom Vertrag zurücktreten, wenn wir nicht richtig oder rechtzeitig durch unsere Zulieferer beliefert werden, sofern die Nichtlieferung nicht von uns zu vertreten ist.
Bereits erhaltene Gegenleistungen werden unverzüglich zurückerstattet.
5. Prospekte, Werbeschriften oder Angaben auf unserer Internetseite sind kein Bestandteil der objektiven Anforderung an unsere Waren.
III. Preise und Zahlungsbedingungen
1. Rechnungsbeträge sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zu zahlen.
Nach Ablauf der Frist kommt der Kunde in Zahlungsverzug.
2. Der Kunde kann nur mit rechtskräftig festgestellten oder unbestrittenen Gegenansprüchen aufrechnen.
Abweichend hiervon ist die Aufrechnung bei Mängelbeseitigungs- oder Fertigstellungsmehrkosten aus demselben Rechtsverhältnis stets möglich.
IV. Gefahrübergang und Versand
Die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung der Ware geht mit der Übergabe, beim Versendungskauf mit der Auslieferung an die zur Ausführung der Versendung bestimmten Person auf den Kunden über und zwar unabhängig vom Ort der Versendung. Wird der Versand auf Wunsch des Kunden verzögert oder gerät dieser in Annahmeverzug, geht die Gefahr bereits am Tag der Versandbereitschaft auf ihn über
V. Lieferung, Lieferzeit, Annahme- und Lieferverzug
1. Teillieferungen sind zulässig, soweit sie dem Kunden zumutbar sind.
2. Kommt der Kunde in Annahmeverzug können wir Ersatz entstehender Mehraufwendungen (z. B. wegen Einlagerung des Liefergegenstandes) verlangen. Verletzt der Kunde sonstige Mitwirkungspflichten können wir Ersatz des uns insoweit entstehenden Schadens verlangen, es sei denn, der Kunde hat die Mitwirkungspflicht nicht schuldhaft verletzt. Weitergehende Ansprüche, insbesondere Ansprüche auf Schadenersatz wenn der Kunde mit dem Annahmeverzug zugleich in Schuldnerverzug gerät, bleiben vorbehalten.
3. Fälle höherer Gewalt (z.B. Arbeitskämpfe, Krieg, Feuer, Transporthindernisse, Rohmaterialmangel, behördliche Maßnahmen oder Naturereignisse) unterbrechen für die Zeit ihrer Dauer zzgl. einer angemessenen Anlaufzeit und dem Umfang ihrer Wirkung unsere Lieferverpflichtung. Das gilt auch dann, wenn wir uns bereits im Lieferverzug befinden. Wir werden den Kunden über den Eintritt eines Falles höherer Gewalt und die voraussichtliche Dauer der Behinderung unverzüglich benachrichtigen. Wir sind berechtigt wegen des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten, wenn uns die Vertragsfortsetzung aufgrund der Dauer der höheren Gewalt, auch unter Berücksichtigung der Interessen des Kunden, nicht zumutbar ist.
VI. Eigentumsvorbehalt
1. Wir behalten uns das Eigentum an dem Liefergegenstand (auch „Vorbehaltsware“) bis zur vollständigen Begleichung des Kaufpreises und aller Forderungen aus dem betroffenen Vertrag mit dem Kunden vor.
2. Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir nach den gesetzlichen Bestimmungen berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und den Liefergegenstand zurückzunehmen. Wir sind nach Rücknahme des Liefergegenstandes zu dessen Verwertung befugt. Der Verwertungserlös ist auf die Verbindlichkeiten des Kunden – abzüglich angemessener Verwertungskosten – gem. § 367 BGB anzurechnen.
3. Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat uns der Kunde unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen.
4. Der Kunde trägt alle vorprozessualen und gerichtlichen Kosten, die zur Aufhebung einer Pfändung oder eines sonstigen Zugriffs eines Dritten auf die Vorbehaltsware und zu deren Wiederbeschaffung aufgewendet werden müssen, soweit sie nicht von dem Dritten eingezogen werden können.
5. Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Kunden insoweit freizugeben, als der realisierbare Wert unserer Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 10 % übersteigt; die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt uns.
VII. Gewährleistung
1. Mängelansprüche bestehen nicht bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit oder bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit.
2. Beruht der Mangel auf unserem Verschulden, kann der Kunde Schadenersatz nur nach den zusätzlichen Voraussetzungen der Ziffer VIII. geltend machen.
VIII. Schadenersatzhaftung
1. Unsere Haftung auf Schadenersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere auch aus Unmöglichkeit, Lieferverzug, Verletzung von Pflichten bei Vertragsverhandlungen oder unerlaubter Handlung, richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen soweit in dieser Ziffer nichts anderes vereinbart ist.
2. Wir haften unbeschränkt, soweit einschlägig, nach dem Produkthaftungsgesetz, für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, sowie bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
3. Bei der nur leicht fahrlässigen Verletzung wesentlicher Rechte oder Pflichten, die sich nach dem Inhalt und Zweck des Vertrages ergeben, haften wir ebenfalls nur beschränkt auf den bei Vertragsabschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden
4. Außer in den in Ziffer VIII. 2 und 3. genannten Fällen haften wir für leicht fahrlässig verursachte Schäden nicht.
IX. Datenschutz und Vertraulichkeit
Wir sind berechtigt, die im Zusammenhang mit der Geschäftsverbindung erhaltenen Daten über den Kunden – auch wenn diese von Dritten stammen – nach den Vorgaben der DSGVO und des Bundesdatenschutzgesetzes zu bearbeiten, zu speichern oder durch von uns beauftragte Dritte bearbeiten und speichern zu lassen.
X. Gerichtsstand, Streitbeilegung und anwendbares Recht
1. Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis unser Sitz. Dasselbe gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt oder Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind.
2. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG) ist ausgeschlossen.
3. Wir sind weder bereit noch verpflichtet, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen. Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die Sie hier finden ec.europa.eu/consumers/odr/. Diese Plattform soll Verbrauchern die Möglichkeit bieten, Streitigkeiten aus dem Online-Vertrag außergerichtlich zu klären. Unsere E-Mail-Adresse lautet: rudolph@freiraumeinrichtungen.de
XI. Schlussbestimmungen
1. Ist oder wird eine Regelung des Vertrages unwirksam oder nichtig, so wird hierdurch die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt. Die betroffene Bestimmung gilt als durch eine solche Bestimmung ersetzt, welche dem wirtschaftlichen Sinn und Zweck der unwirksamen oder nichtigen Bestimmung in rechtswirksamer Weise am nächsten kommt. Die vorstehende Regelung gilt entsprechend bei Regelungslücken. Sollte die betroffene Bestimmung eine Allgemeine Geschäftsbedingung iSd § 305 BGB sein, gelten abweichend von Vorstehendem die § 306 BGB.
2. Keine Handlung von uns, außer einer ausdrücklich schriftlichen Verzichtserklärung, stellt einen Verzicht auf ein uns aus dem Vertrag, diesen Geschäftsbedingungen oder dem Gesetz zustehendes Recht dar. Ein Verzug bei der Wahrnehmung unserer Rechte gilt ebenfalls nicht als Verzicht auf das betroffene Recht.